Alles Wissenswerte rund um Planung und Umsetzung
Wenn Sie selbst Strom erzeugen und in das öffentliche Verteilungsnetz in Ismaning einspeisen möchten, sollten Sie sich vorher gut informieren, denn es gibt vieles zu beachten. Um Ihnen diese Vorbereitungen zu erleichtern, haben wir Ihnen hier Informationen zu den allgemeinen Meldepflichten zusammengestellt.
Als Netzbetreiber der Gemeinde Ismaning sind wir Ihr Ansprechpartner für den Anschluss dieser Anlagen sowie die Vergütung der eingespeisten beziehungsweise erzeugten Strommengen in unserem Netzgebiet.
Allgemeine Informationen
Bei Interesse an der Installation einer Strom-Eigenerzeugungsanlage z. B. einer Photovoltaikanlage beachten Sie bitte folgendes:
- Der Netzbetreiber (SVI) sollte schon in der Planungsphase mit eingebunden werden.
- Die Anmeldung der Anlage bei Neubau oder Erweiterung muss vor Baubeginn erfolgen.
(WICHTIG: Anlagen deren Anmeldung nach Baubeginn erfolgt, haben keinen Anspruch auf Anschluss). - Weiterführende Infos zur Anmeldung und Inbetriebsetzung Ihrer Erzeugungsanlage finden Sie hier.
Anmeldung bis zur Einspeisevergütung Ihrer Erzeugungsanlage
WICHTIG: Anlagen deren Anmeldung nach Baugeginn erfolgt, haben keinen Anspruch auf Anschluss!
1. Anmeldung
Die Anmeldung der Erzeugungsanlage erfolgt durch Ihre Installationsfirma. Link für Ihre Anmeldung:
Anmeldung über Netzanschlussportal
Für Inbetriebsetzungsanzeigen von Vorgängen vor dem 16.08.2023 nutzen Sie bitte nachfolgendes Formular:
Inbetriebsetzungsprotokoll Einspeiser
2. Netzverträglichkeitsprüfung
Um den technisch und gesamtwirtschaftlich günstigsten Verknüpfungspunkt zum vorhandenen Netz für die geplante Anlage zu lokalisieren, ist vorab eine Netzverträglichkeitsprüfung unter Berücksichtigung der örtlichen Netzstruktur erforderlich. Mit Abschluss der Netzverträglichkeitsprüfung kann eine verbindliche Aussage über den Verknüpfungspunkt Ihrer Stromerzeugungsanlage getroffen werden.
3. Bekanntgabe Anschluss- und Verknüpfungspunkt
Innerhalb der gesetzlichen 8-Wochen-Frist erhalten Sie für Ihre Stromerzeugungsanlage die Benennung des Anschluss- und Verknüpfungspunktes sowie ggf. weitere technische Vorgaben bezüglich des Anschlusses Ihrer Stromerzeugungsanlage.
Die Reservierung des Anschluss- und Verknüpfungspunktes hat eine Gültigkeit von drei Monaten. Sollte die Inbetriebsetzung nicht innerhalb dieser drei Monate erfolgen, haben Sie 3-mal die Möglichkeit, die Reservierung des Anschluss- und Verknüpfungspunktes, um jeweils drei Monate in schriftlicher Form zu verlängern.
4. Netzanschlussvertrag
Der Netzanschlussvertrag zwischen der SVI als Netzbetreiber und Ihnen regelt die notwendigen technischen Vereinbarungen. Den Netzanschlussvertrag erhalten Sie zusammen mit der Bekanntgabe des Anschluss- und Verknüpfungspunktes.
5. Anlagenbau
Der Anlagenbau erfolgt durch Ihre Installationsfirma.
6. Fertigstellungsmeldung an den Netzbetreiber/ Inbetriebnahme
Nach Fertigstellung der Anlage muss die Inbetriebnahme von Ihrer Installationsfirma gemeldet werden.
Link zur Fertigmeldung: Inbetriebsetzung Erzeugungsanlage
7. Anmeldung Marktstammdatenregister
Die Anmeldung im Marktstammdatenregister muss von Ihnen innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme erfolgen. Die SVI erhält automatisch eine Bestätigung. Weitere Informationen zum Marktstammdatenregister finden Sie unter dem Hinweispunkt "Meldung im Marktstammdatenregister".
8. Einspeisevertrag Abrechnung
Der Einspeisevertrag wird Ihnen anschließend zugeschickt und die Auszahlung der Einspeisevergütung (monatliche Gutschriften) kann beginnen.
Wichtige Hinweise zur Besteuerung von Photovoltaikanlagen
Private Hausbesitzer werden steuerlich zum Unternehmer mit entsprechenden Pflichten, sobald sie eine Photovoltaikanlage errichten und den erzeugten Strom in das öffentliche Netz einspeisen. Bitte beachten Sie die Hinweise des Bayerischen Bundesamtes für Steuern.
Informationen, Links und Unterlagen zum Netzanschluss finden Sie hier.