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Unsere Stromprodukte sind genau
auf Ihren Bedarf zugeschnitten

Ob kostenbewusst oder ökologisch, ob Single oder Großunternehmen: Wie bieten auch Ihnen den passenden Tarif.

Umlagen-Privilegierung für Wärmepumpenstrom

Umlagen-Privilegierung für Wärmepumpenstrom

Jetzt von Umlagen befreien lassen ...

Die Umlagen-Privilegierung für Wärmepumpenstrom ist eine gesetzliche Regelung nach § 22 Energiefinanzierungsgesetz (EnFG). Sie ermöglicht Ihnen als Betreiber einer Wärmepumpe, sich von bestimmten Umlagen auf Ihren Strompreis befreien zu lassen.

Das bedeutet für Sie: geringere Kosten für den Betrieb Ihrer Wärmepumpe und damit ein zusätzlicher Anreiz für klimafreundliches Heizen.

Was Sie sich sparen

Für Ihren Wärmepumpenstrom fallen zwei gesetzliche Umlagen weg: Die KWKG-Umlage (Kraft-Wärme-Kopplung) sowie die Offshore-Netzumlage. 

Ihren Antrag stellen Sie in diesem Jahr (bis zum 28.02.2026) für Ihren Strombezug vom Jahr 2025.

Melden Sie Ihre Wärmepumpe gleich an

Nutzen Sie unser Online-Formular – wir benötigen von Ihnen:

  • Ihre Online-Meldung bis zum 28.02.2026 mit Ihren Kontaktdaten
  • Zählernummer oder Marktlokations-ID (MaLo-ID) des Wärmepumpenzählers
  • Ihre Bestätigung, dass alle genannten Voraussetzungen erfüllt sind

Wir prüfen Ihre Angaben und leiten alles an den Netzbetreiber weiter.

Voraussetzungen für die Privilegierung

    • Sie besitzen eine elektrisch betriebene Wärmepumpe mit separatem Stromzähler
      (bzw. einem eigenen Zählpunkt ausschließlich für die Wärmepumpe)
    • Sie sind kein Unternehmen in Schwierigkeiten (EnFG-Definition*)
    • Es bestehen keine offenen EU-Beihilfe-Rückforderungsansprüche

*Ein Unternehmen ist nach EnFG-Definition in Schwierigkeiten, wenn es auf kurze oder mittlere Sicht so gut wie sicher zur Einstellung seiner Geschäftstätigkeiten gezwungen sein wird. falls der Staat nicht eingreift.

Ihre Vorteile ...

Wir übernehmen die komplette Abwicklung und die Formalitäten für Sie.
Sie kommen stressfrei in den Genuss einer direkten Kostensenkung bei Ihrem Wärmepumpenbetrieb. 

Anmeldung Umlagenprivilegierung nach § 22 EnFG

Kontaktdaten für Rückfragen:

Hiermit bestätige ich, 

Für Gewerbekunden: *
Zur Erläuterung: Ein Unternehmen ist in Schwierigkeiten, wenn es auf kurze oder mittlere Sicht so gut wie sicher zur Einstellung seiner Geschäftstätigkeiten gezwungen sein wird, sofern der Staat nicht eingreift.
Mir ist bekannt, dass die vorgenannten Angaben subventionserheblich im Sinne des § 264 Abs. 9 des Strafgesetzbuches (StGB) sind und dass ein Subventionsbetrug nach § 264 StGB strafbar ist.


GEMEINSAM FÜR SIE DA:

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