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Zählerwechsel auf Wunsch für Endkunden

Zählerwechsel auf Wunsch für Endkunden

Die SVI-Stromversorgung Ismaning GmbH startet den stufenweisen Einbau von intelligenten Messsystemen (iMSys) für bestimmte Verbrauchs- und Erzeugungsgruppen (über 6.000 kWh und/oder Einspeiseanlagen über 7 kW) im Rahmen des gesetzlichen Pflichteinbaus. Der Zeitpunkt für den Wechsel hängt unter anderem vom Alter Ihres aktuellen Zählers und seiner Eichfrist ab.

Normalerweise informieren wir Sie mindestens 3 Monate vor dem geplanten Zählerwechsel. Dazu bekommen Sie ein Schreiben von uns zugeschickt.

Das Angebot zum Wechsel des bestehenden Zählers auf ein intelligentes Messsystem ist derzeit nur für folgende Kundengruppen nutzbar:

  • Bezugskunden mit einem Verbrauch ≤ 100.000 kWh/a
  • Einspeiser mit einer Anlagenleistung ≤ 25 kWp
  • Anlagen, die unter die §14a EnWG-Regelung (Wärmepumpen, Wallboxen, Anlagen zur Raumkühlung und Stromspeicher) fallen

Bei folgenden Konstellationen schließen wir derzeit aus technischen Gründen den Wechsel auf ein intelligentes Messsystem aus:

  • Anlagen, bei denen am Zählerplatz keine ausreichende Mobilfunkverbindung vorhanden ist
  • Anlagen, in denen die beantragte Zählerart bereits verbaut ist
  • Messstellenbetrieb, der von einem anderen Anbieter durchgeführt wird


Informationen zum Intelligenten Messsystem

Warum ist ein Zählerwechsel erforderlich?

Das intelligente Messsystem (iMSys) leistet einen wichtigen Beitrag, um die Stromnetze zukunftssicher zu machen. Es unterstützt dabei, die Erzeugung, sowie den Verbrauch intelligent und fexibel miteinander zu verknüpfen. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber beschlossen die alten Stromzähler Schritt für Schritt durch moderne, intelligente Zähler ersetzen. Dies ist im Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) geregelt. Stromkunden mit einem Jahresverbrauch von mehr als 6.000 kWh oder einer Erzeugungsleistung von mehr als 7 kW erhalten, daher ein iMSys. Der Zeitpunkt für den Wechsel hängt unter anderem vom Alter Ihres aktuellen Zählers und seiner Eichfrist ab.

Was ist und kann das intelligente Messsystem?

Ein intelligentes Messsystem (iMSys) setzt sich aus einem neuen digitalen Stromzähler und einem Kommunikationsmodul, dem Smart Meter Gateway zusammen. Das erlaubt dem iMSys , Messwerte sicher und verschlüsselt zu übermitteln. Somit entfällt für Sie als Endkunden die jährliche Zählerablesung, denn das Gerät übermittelt Ihre Werte automatisch an uns als zuständigen Messstellenbetreiber.

Wie erfolgt die Übertragung der Messwerte?

Ihre Verbrauchswerte werden alle 15 Minuten ermittelt und je nach Tarif z. B. einmal täglich an uns übermittelt. Zur Übertragung verwendet das Smartmetergateway über eine eingebaute SIM-Karte das Mobilfunknetz. Es fallen hierfür keine separaten Kosten an.

Ist die Übertragung der Daten sicher?

Jedes von uns verbaute intelligente Messsystem (iMSys) erfüllt die strengen Datenschutz und Sicherheitskriterien des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG), sowie die Anforderungen des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Zusätzlich ist jedes Gerät über eine PIN und ein Passwort vor unerlaubten Zugriffen geschützt. Um einen Rundumschutz zu gewährleisten sind die intelligenten Zähler mit einem Sicherheitsmodul für die verschlüsselte Übertragung ausgestattet. So kommen Ihre Daten optimal geschützt bei uns an.

Wie hoch sind die Kosten für ein intelligentes Messystem?

Für Sie als Endkunde beginnen die Preise ab 40 € (brutto) pro Jahr für den Messtellenbetrieb Ihres intelligenten Messsystems (iMSys). Diese Kosten werden in der Regel über Ihren Stromanbieter oder mit Ihrer Einspeiseabrechnung verrechnet. Sie sind gesetzlich geregelt und dürfen nicht überschritten werden.

Alle detaillierten Preise rund um den Zähler finden Sie auf unserem aktuellen Preisblatt

Gut zu wissen: Falls ihr Durchschnittsverbrauch der letzten drei Jahre ≤ 6.000 kWh/a oder Ihre Einspeiseanlage ≤ 7kW/p ist, können gemäß unseres Preisblattes neben den Entgelten für Messstellenbetrieb von Intelligenten Messsystemen und der einmaligen Montagepauschale zusätzlich jährlich zu zahlende Entgelte anfallen.

Nachfolgend finden sie die Beispielrechnung eines optionalen Einbaus für Stromkunden der SVI (zum Vergrößern aufs Bild klicken):

Beispielrechnung für Intelligente Messsysteme mit GRafiken

 

Sie haben jetzt schon Interesse an einem iMSys?

Dann registrieren Sie sich schnell & einfach über unser Antragsformular.

Bitte beachten Sie, dass durch einen vorzeitigen Einbau einmalig Mehrkosten auf Sie zukommen.

Antrag Zählerwechsel auf Wunsch

Beziehen Sie Strom, speisen Sie ein oder sogar beides?
Wie hoch ist die Leistung Ihrer Erzeugungsanlage?
Wie hoch ist Ihr jährlicher Stromverbrauch?*
*Diesen finden Sie auf Ihrer Stromrechnung.
Haben Sie eine steuerbare Verbrauchseinrichtung?*
* Wie z.B. Wärmepumpen, Speicherheizungen und ggf. auch Elektromobile

Ihre Adresse (Auftraggeber / Rechnungsanschrift):

Wir verwenden die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse und Telefon/Mobilnummer ausschließlich für die Benachrichtigung und organisatorische Abstimmungen im Zusammenhang mit Ihrer Anfrage.

Preise und sonstige Bedingungen
 
Für den Messstellenbetrieb stellen wir entsprechend Ihrem jährlichen Verbrauch oder Ihrer Erzeugungsleistung einen jährlichen Betrag gemäß unserem gültigen  Preisblatt in Rechnung. Durch die Nutzung der modernen Messeinrichtung, bzw. des intelligenten Messsystems kommt ein Vertrag zwischen Ihnen und uns gemäß   § 9 Abs.3 Messstellenbetriebsgesetz zustande. 
 
Der Auftrag steht unter dem Vorbehalt der technischen Umsetzbarkeit des Einbaus. Sollte sich daher im Rahmen der Machbarkeitsprüfung herausstellen, dass Ihre Messstelle noch nicht umrüstbar ist, sind wir nicht verpflichtet, einen vorzeitigen Einbau der modernen Messeinrichtung oder des intelligenten Messsystems vorzunehmen.
 
Alle von uns eingesetzten Zähler genügen den gesetzlichen Anforderungen. Die Funktionsfähigkeit und Kompatibilität mit der Hardware von Drittanbietern liegt nicht unseren Verantwortungsbereich. Wünsche nach bestimmten Zählerherstellern können wir nicht berücksichtigen.
 
Auftragserteilung

Neben diesem Auftrag gelten die Bedingungen des Messstellenbetriebsgesetzes mit Regelungen zum Umfang und den Voraussetzungen des Messstellenbetriebes. Hinweise zu Ihren Widerrufsmöglichkeiten finden Sie hier:
 
Nach Ablauf einer 14-tägigen Widerrufsfrist wird ihr Auftrag in die Umsetzung gebracht. Die Umsetzungsdauer beträgt in der Regel 3 Monate.
Auftragserteilung *
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