Seit dem 9. Januar 2016 müssen Anbieter von Online-Kaufverträgen und Online-Dienstleistungsverträgen einen Link auf die Plattform zur Klärung von Online-Streitigkeiten der Europäischen Kommission (OS-Plattform) auf ihrer Webseite bereithalten.
Verbraucher haben die Möglichkeit, unter folgendem Link diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten aus Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen zu nutzen.