Netzbetreiber auf dem Versorgungsgebiet der Gemeinde Ismaning ist die SVI – Stromversorgung Ismaning GmbH. Im Netzgebiet gelten die Technischen Bedingungen der Bayernwerk Netz GmbH.
Wichtige Infos in der Übersicht:

Im Netzgebiet der SVI Stromversorgung Ismaning GmbH gelten die Technischen Bedingungen der Bayernwerk Netz GmbH:
- Technische Anschlussbedingungen für Mittelspannung auf Basis der Regelwerke vor dem Inkrafttreten der ab 01.11.2018 gültigen VDE-Richtlinie, Richtlinien, Formulare und Merkblätter.
- Technische Anschlussbedingungen für Mittel- und Hochspannung auf Basis der VDE-Richtlinien mit Inkrafttreten ab 01.11.2018, Richtlinien, Formulare und Merkblätter.
Bei der jährlichen Berechnung des Baukostenzuschusses (BKZ) für das Mittelspannungsnetz folgt die Stromversorgung Ismaning GmbH den Empfehlungen der Bundesnetzagentur.
Der BKZ wird jährlich nach dem Leistungspreismodell wie folgt berechnet:
Für das Jahr 2025 beträgt der arithmetische Mittelwert des Leistungspreises in der Netzebene der Mittelspannung zur Berechnung des BKZ pro kW 70,82 € (netto).
Gültig bis: 31.12.2025
Netzanschluss Niederspannung
Für einen Netzanschluss in Niederspannung mit einem Verbrauch von weniger als 100.000 kWh im Jahr finden Sie auf dieser Seite alle nötigen Informationen.
Anmeldungen
Ab sofort können Sie Ihre Anmeldungen für den Hausanschluss sowie von Einspeiseanlagen über das Onlineportal durchführen. Wir bitten Sie hierfür den nachfolgenden Link zu nutzen:
Anmeldung über Netzanschlussportal
Bedingungen
Der Netzanschluss erfolgt diskriminierungsfrei nach den Bedingungen der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV).
Falls Sie Mieter oder Pächter sind, holen Sie bitte zusätzlich die Genehmigung des Grundstückseigentümers ein: Dieser muss dem Netzanschluss zustimmen und auf dem Antragsformular unterschreiben.
Die Kosten für den Standard-Netzanschluss finden Sie in unserem Netzanschluss-Preisblatt.
Für die Errichtung eines Hausanschlusses sind die folgenden Bedingungen zu beachten. Wenn Sie Unterstützung benötigen, sprechen Sie mit Ihrem Architekten oder Installateur:
- Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz (TAB 2019) (gültig bis 31.03.2024)
- Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz (TAB 2023) (NEU: gültig ab 02.05.2024)
- Allgemeine Bedingungen über die netzorientierte Steuerung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen in Niederspannung gemäß § 14a EnWG (Stand 23.07.2024)
- VDE-AR-N 4100 Anwendungsregel: Technische Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Niederspannungsnetz und deren Betrieb
- VDE-AR-N 4100: Anhang B
- VDE-AR-N 4105 Anwendungsregel: Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz
- VDE-AR-N 4105: Anhang E
- Merkblatt Eigenleistung Strom
Nach der Errichtung der Anlage erfolgt die Installation des Zählers, mit der die Inbetriebnahme der Anlage vollzogen wird. Der Zähler wird von uns bzw. Ihrem Messstellenbetreiber eingebaut. Um mit Strom versorgt zu werden, lassen Sie den Zähler-Antrag von uns oder von Ihrem Installateur ausfüllen. Wenn Sie keinen Liefervertrag abschließen, erhalten Sie Strom zu den Bedingungen der Grundversorgung.
Falls Sie einen Baustromanschluss beantragen möchten, nutzen Sie bitte folgenden Link:
Anmeldung zum Netzanschluss Strom (Weiterleitung zum Netzanschlussportal)
Weiterführende Infos zum Baustrom finden Sie im Bereich Bauen & Umziehen.
Im Rahmen der Anschlusserstellung ist vom Anschlussnehmer eine einmalige Zahlung in Form eines Baukostenzuschusses (BKZ) an den Netzbetreiber zu leisten. Diese dient zur Finanzierung des Ausbaus des allgemeinen Netzes. Die Höhe des Baukostenzuschusses richtet sich nach der für den Anschluss beantragten Leistung, sowie der Netzebene. Bei Stromanschlüssen in der Niederspannung fällt dieser erst über einer Leistungsanforderung von 30 kW (je weiterem beantragtem kW Leistung) an. Da der übliche private Hausanschluss häufig unter dieser Grenze liegt, ist in der Regel kein Baukostenzuschuss zu entrichten.
Weiterführende Informationen zu diesem Thema finden sie im §11 der Niederspanungsverordnung (NAV) und auf der Website der Bundesnetzagentur.
Unser Preisblatt zum Baukostenzuschuss der einzelnen Netzebenen finden Sie hier:
Anmeldung Erzeugungsanlage (Weiterleitung zum Netzanschlussportal)
Inbetriebsetzung Erzeugungsanlage
Stilllegungsanzeige EE-Erzeugungsanlage
Anmeldung Steckerfertige-PV-Anlage bis 800 W / 2kWp (Weiterleitung zum Markstammdatenregister)
Hinweis für Installateure:
Korrekturanmeldungen für PV-Anlagen oder Stromspeicher müssen ebenfalls über den oben aufgeführten Link angemeldet werden!
Formulare zum Herunterladen
VBEW-Hinweise für Photovoltaikanlagenbetreiber
Temperaturabhängige Lastprofile (TLP):
HZ0 (xls)
HZ1 (xls)
HZ2 (xls)
TLP-Verfahren
TMZ München 2008 - 2011 (xls)
Falls Sie den Netzanschluss nicht mehr benötigen, nehmen Sie die Abmeldung online vor:
Abmeldung über Netzanschlussportal
Wählen Sie dazu die Optionen:
- "Bestehenden Anschluss verändern"
- "Anschluss demontieren"
TN-C-System: Im TN-C-Netz sind Neutralleiter (N) und Schutzleiter (PE) im gesamten System in einem einzigen Leiter zusammengefasst, dem PEN-Leiter.
Kontakt
Die für Sie passenden Ansprechpartner im Netzbereich finden Sie im folgenden Datenblatt:
Ihre Ansprechpartner sind:
• Kommunikationsdatenblatt
Melitta Kenst
Telefon 089/960 576 - 11
E-Mail:
• Stromanschlüsse
Christian Häusler
Telefon 089/ 960 576 - 21
E-Mail
Sandra Voith
Telefon 089/960 576 - 37
E-Mail
• Elektromeister
Robert Grüner
Telefon 089/960 576 - 13
E-Mail