Netzbetreiber auf dem Versorgungsgebiet der Gemeinde Ismaning ist die SVI – Stromversorgung Ismaning GmbH. Im Netzgebiet gelten die Technischen Bedingungen der Bayernwerk Netz GmbH:
- Technische Anschlussbedingungen für Mittelspannung auf Basis der Regelwerke vor dem Inkrafttreten der ab 01.11.2018 gültigen VDE-Richtlinie, Richtlinien, Formulare und Merkblätter.
- Technische Anschlussbedingungen für Mittel- und Hochspannung auf Basis der VDE-Richtlinien mit Inkrafttreten ab 01.11.2018, Richtlinien, Formulare und Merkblätter.
Netzanschluss Niederspannung
Für einen Netzanschluss in Niederspannung mit einem Verbrauch von weniger als 100.000 kWh im Jahr finden Sie auf dieser Seite alle nötigen Informationen.
Anmeldungen
Ab sofort können Sie Ihre Anmeldungen für den Hausanschluss sowie von Einspeiseanlagen über das Onlineportal durchführen. Wir bitten Sie hierfür den nachfolgenden Link zu nutzen:
Anmeldung über Netzanschlussportal
Bedingungen
Der Netzanschluss erfolgt diskriminierungsfrei nach den Bedingungen der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV).
Falls Sie Mieter oder Pächter sind, holen Sie bitte zusätzlich die Genehmigung des Grundstückseigentümers ein: Dieser muss dem Netzanschluss zustimmen und auf dem Antragsformular unterschreiben.
Die Kosten für den Standard-Netzanschluss finden Sie in unserem Netzanschluss-Preisblatt.
Für die Errichtung eines Hausanschlusses sind die folgenden Bedingungen zu beachten. Wenn Sie Unterstützung benötigen, sprechen Sie mit Ihrem Architekten oder Installateur:
- Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz (TAB 2019) (gültig bis 31.03.2024)
- Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz (TAB 2023) (NEU: gültig ab 01.04.2024)
- VDE-AR-N 4100 Anwendungsregel: Technische Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Niederspannungsnetz und deren Betrieb
- VDE-AR-N 4100: Anhang B
- VDE-AR-N 4105 Anwendungsregel: Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz
- VDE-AR-N 4105: Anhang E
- Merkblatt Eigenleistung Strom
Nach der Errichtung der Anlage erfolgt die Installation des Zählers, mit der die Inbetriebnahme der Anlage vollzogen wird. Der Zähler wird von uns bzw. Ihrem Messstellenbetreiber eingebaut. Um mit Strom versorgt zu werden, lassen Sie den Zähler-Antrag von uns oder von Ihrem Installateur ausfüllen. Wenn Sie keinen Liefervertrag abschließen, erhalten Sie Strom zu den Bedingungen der Grundversorgung.
Kontakt
Die für Sie passenden Ansprechpartner im Netzbereich finden Sie im folgenden Datenblatt:
Ihre Ansprechpartner sind:
• Kommunikationsdatenblatt
Melitta Kenst
Telefon 089/960 576 - 11 (Fax -70)
E-Mail:
• Stromanschlüsse
Christian Häusler
Telefon 089/ 960 576 - 21 (Fax -70)
E-Mail
Stefanie Jaworeck
Telefon 089/960 576 - 30 (Fax -70)
E-Mail
• Elektromeister
Robert Grüner
Telefon 089/960 576 - 13 (Fax -70)
E-Mail