Neubau und Änderungen
Bevor mit der Herstellung oder Änderung der Grundstücksentwässerungsanlage begonnen wird muss die Gemeindewerke Ismaning Ihre Zustimmung erteilen. Hierzu sind grundsätzlich Entwässerungspläne und der Entwässerungsantrag einzureichen.
Die Bau- bzw. Sanierungsarbeiten sind dann beim Kanalbetrieb anzumelden und abnehmen zu lassen.
Entsprechende Formulare finden Sie hier.
Warum sind private Abwasseranlagen zu prüfen?
Durch schadhafte Kanäle kann Abwasser in den Boden und das Grundwasser sickern und eine Verunreinigung hervorrufen. Umgekehrt kann durch schadhafte Abwasserleitungen und -schächte auch Fremdwasser in Form von Sickerwasser oder Grundwasser in das Kanalnetz eindringen. Diese zusätzlichen Abwassermengen müssen dann im Klärwerk mitbehandelt werden. Durch Fremdwasser kann es auch zu Überlastungen des öffentlichen Kanalnetzes kommen. Beides führt zu höheren Kosten, die von allen Verbrauchern zu tragen sind.
Schadstellen können zudem zu Störungen der Betriebssicherheit führen. Eingewachsene Wurzeln oder eingebrochene
Leitungen können den Durchfluss behindern oder verstopfen. Auch kann es zu Ausspülungen des Erdreichs kommen. Als Folge können Setzungen im Gelände entstehen, die sogar Bauwerke schädigen können.
Wer ist zuständig?
Die Gemeindewerke Ismaning (GWI) sind für die Leitungen vom öffentlichen Sammelkanal bis zum Kontrollschacht (Anschlusskanal) und der Grundstückseigentümer ist sodann für die Abwasseranlagen bis einschließlich des Kontrollschachtes (Grundstücksentwässerungsanlage) verantwortlich; er hat diese nach § 60 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) so zu errichten, zu betreiben und zu unterhalten, dass die Anforderungen an die Abwasserbeseitigung eingehalten werden. In Ismaning unterstützen die Gemeindewerke die Grundstückseigentümer in Ihrer Verpflichtung.
Welche Leitungen sind zu prüfen?
Alle erdverlegten Abwasserleitungen und -schächte sind zu prüfen. Nicht zu untersuchen sind Leitungen innerhalb von Gebäuden – daher sollte beim Neubau das Abhängen von Leitungen im Gebäude, dem Verlegen unter der Bodenplatte vorgezogen werden.