Energiepreisbremsen Strom, Gas und Wärme - Finanzielle Entlastung kommt in voller Höhe ab dem 1. März 2023 - Kundeninformationen verzögern sich
Gültig ab dem 01. März 2023 | Der völkerrechtswidrige Angriff Russlands auf die Ukraine hat die ohnehin angespannte Lage (Preissteigerungen seit Frühjahr 2021 aufgrund der Konjunkturerholung nach den Coronamaßnahmen) auf den Energiemärkten drastisch verschärft.
Gesetzliche Informationspflicht der SVI-Stromversorgung Ismaning GmbH gemäß § 31 Abs. 2 StromPBG Allgemeine Informationen über die Entlastung Die Stromversorgung Ismaning (SVI), als Ihr Stromlieferant, möchte die Ismaninger Stromkunden über die Strompreisbremse informieren.
Die Stromversorgung Ismaning GmbH (SVI) warnen vor unerbetenen Telefonanrufen im Zusammenhang mit dem Wechsel des Energieversorgers für das Jahr 2023. Bei diesen werden der Jahresenergieverbrauch sowie die Zählernummer erfragt und „traumhafte“ Einsparbeträge von gleich mehreren hundert Euro pro Jahr versprochen.
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