Seit dem 1. Januar 2023 ist das CO2-Kostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) in Kraft. Es regelt die CO2-Abgabe zwischen Mietern und Vermietern neu.
Mieter und Vermieter: Wer zahlt wieviel?
Die Aufteilung der Kohlendioxidkosten richtet sich nach dem Kohlendioxidausstoß (Verbrauch Heizenergie) des Gebäudes pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr. Der Kostenaufteilungsrechner ermöglicht sowohl Mietern als auch Vermietern eine einfache Vorab-Einschätzung der zu erwartenden CO2-Kosten.
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